Thema VII Barrierefreie Ruftoiletten 7*24 Stunden


Basis für diese Seite ist die mangelnde und fehlende Einhaltung der folgenden Vorschriften :

 

§3 der Europäische Menschenrechts Konvention, erniedrigende Behandlung,

Grundgesetz (GG) § 1, Die Würde ist unantastbar und

GG §2, Recht auf körperliche Unversehrtheit. 

 

Diese werden in Bezug auf die Erreichbarkeit öffentlicher Toiletten 7 * 24 Stunden nicht eingehalten.


Inhalt dieser Seite:

  1. Beschreibungen des Ist-Zustandes der öffentlichen Toiletten
  2. Geplante Lösungen
  3. Anforderungen an die Fahrzeuge und Aufbauten
  4. Die bundeseinheitliche Rufnummer 1192
  5. Petitionen zu Ruftoiletten in den einzelnen Bundesländern
  6. Lösung im Schienen Individual System (Thema I)

1. Beschreibungen des Ist-Zustandes der öffentlichen Toiletten

Eine umfassende Beschreibung gestaltet sich herausfordernd, da jede Stadt und Gemeinde ihre eigene Geschichte und spezifische Anforderungen hat. Obwohl es zahlreiche positive Beispiele gibt, ist eine vollständig barrierefreie Toilette mit Hub Liege und Lift nur sehr selten anzutreffen.

Ein signifikanter Mangel an öffentlichen Toiletten, die rund um die Uhr zugänglich sind, besteht generell. Obwohl einige Apps wie "Nette Toilette" Fortschritte in diese Richtung gemacht haben, sind die meisten Toiletten dennoch nur zu bestimmten Öffnungszeiten verfügbar. Die Errichtung von Toilettenhäuschen wird zwar in vielen Städten unterstützt und nimmt zu, doch der Bedarf übersteigt nach wie vor das Angebot.

Zusätzlich zu den Bemühungen der Allgemeinheit, fehlt es auch vielen Berufstätigen im öffentlichen Raum an angemessenen Toilettenmöglichkeiten. Dazu zählen nicht nur Bus- und Straßenbahnfahrer*innen, sondern auch Müllwerker*innen, Polizei- und Ordnungskräfte, Reinigungskräfte und viele andere Berufsgruppen. Bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass der Bedarf an Toiletten weitreichender ist, als zunächst angenommen.

 

Während es in Innenstädten mit Geschäften einfacher ist, öffentliche Toiletten zu finden, fehlen Lösungen für viele andere Räumlichkeiten, darunter Parkanlagen und Spielplätze. Es besteht ein dringender Bedarf, dieses grundlegende Bedürfnis für alle Bürgerinnen und Bürger in allen Bereichen des öffentlichen Lebens für 7 * 24 Stunden zu adressieren.

Eine zusätzliche Herausforderung sind unsere Obdachlosen. Auch für diese Menschen besteht ein Anspruch auf eine menschenwürdige Toilettenanlage.

 

Ein weiterer Punkt ist natürlich die Wirtschaftlichkeit. Dieses Problem wird hier aber ausgeklammert, da es nur individuelle Lösungen vor Ort geben kann. Aber das Problem der Verschmutzungen bleibt und verursacht ebenfalls Kosten. Weiterhin wird die Nutzung des öffentlichen Raumes als Toilette bestraft.


2. Geplante Lösungen

Bei vielen Veranstaltungen werden angemietete mobile Toilettenanlagen bereitgestellt. Einige sind auch barrierefrei, aber meistens nicht gem. der DIN 18040. Solche Fahrzeuge gibt es auch als Anhänger. 

Weiterhin haben einige Polizeibehörden für ihre Einsatzkräfte eigene Allrad-LKWs gekauft, die z.B. bei Demos oder sehr langen Einsatzzeiten eingesetzt werden . Dabei wird auch die Sicherheit der Uniformen gewährleistet.

 

Ob diese hier dargestellten Fahrzeuge einen Rundkurs durch die Stadt fahren evtl. mit einem Fahrplan, oder über die Rufnummer bestellt werden, oder beides, bleibt den jeweiligen Städten und Gemeinden überlassen. Ziel ist es die Toiletten 7 * 24 Stunden anzubieten. 

 

Von fast allen Herstellern werden Fahrzeuge mit Chassis plus Fahrerkabine angeboten. Auf dem Chassis kann eine barrierefreie Toilette, ähnlich denen der Anhänger aufgesetzt werden. 

Mit den hier aufgeführten Anforderungen können  barrierefreie Toiletten in den Städten bedarfsgerecht eingesetzt werden. Entsprechende Tankbehälter gibt es heute schon für Wohnmobile.

Hier eine Skizze. Im vorderen Bereich die barrierefreie Toilette mit Hub-Liege und Deckenlift, im hinteren Bereich ggf. 2 Toiletten, oder eine unisex Toilette.

 

 

 

 

 

Eine einfache Beispielskizze eines Grundrisses für einen Toilettenwagen. Es können aber auch andere Varianten angeboten werden, je nach Bedarf.


Hier ein Beispiel einer nicht barrierefreien aber fahrbaren Toilettenanlage aus Bangkok



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Beispiele für Fahrbare Toilettenanlagen
Fahrbare Toilettenanlagen sind bereits auf dem Markt. Bei der Barrierefreiheit ist noch einiges zu tun.
Fahrbare Toilettenanlagen.pdf
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3. Anforderungen an die Fahrzeuge und Aufbauten

Die Fahrzeuge sollten bundeseinheitlich über die Rufnummer 1192 ( 92 = WC auf der Tastatur) erreichbar sein. 

 

Es können zwei verschiedene Fahrzeuge bereitgestellt werden, je nach Bedarf:

  1. ein Fahrzeug mit barrierefreien Ruftoilette gem. DIN 18040,
  2. weitere Fahrzeuge mit normalen Toiletten jeweils mit Waschbecken.

Hier eine nicht ganz vollständige Beschreibung der Anforderungen an die benötigten:

 

a. Fahrzeuge:

  1. Basis Fahrzeuge kann ein Kleinlaster ohne Aufbau ca. 3,5 oder 5,5 to Gesamtgewicht,
  2. ein elektrischer Antrieb sollten Vorrang haben,
  3. Elektrische Hubstützen von Fahrersitz für eine waagerechten Ausgleich,
  4. Hebebühne zur barrierefreien Einfahrt in die Toilette, ohne Rampe,
  5. Rückfahrkamera, Sensoren vorne, Automatisches Einparksystem,
  6. Navi mit Sprachsteuerung, bzw. Übertragung des Zieles,
  7. Funksprecheinrichtung,

b. Ausstattung der Aufbauten:

  1. Die DIN 18040 ist die Basis für die Ausstattung,
  2. WC-Notrufanlage,
  3. evtl. kann eine Unisex Toilette mit Waschbecken zusätzlich eingerichtet werden,
  4. Klimaanlage mit Entfeuchtung,
  5. Dachmarkise an der Hebebühne und Eingang der Toiletten,
  6. Großes Dachfenster ohne Einsicht mit Fliegenschutzgitter,
  7. Dimmbare Beleuchtungen, ohne Lichtverschmutzung, 
  8. Solaranlage auf dem Dach,
  9. ggf. Automatische Reinigung der Toiletten und Waschbecken,
  10. Entsprechend Behälter für Wasser, Kalt und warm und Abwasser mit sehr einfacher Entleerung, bzw. Befüllung.

Hier der Link zur DIN 18040:



4. Bundeseinheitliche Rufnummer 1192

In meinen Petitionen habe ich gleichzeitig auch eine bundeseinheitliche Rufnummer beantragt. (vielleicht kann es auch später eine EU-weite Rufnummer werden).

Der Teil 11 ist Systembedingt, diese regelt das Ortsnetz, damit wird die Ortsnetzkennzahl überflüssig. 

Der Teil 92 ist auf der Tastatur mit den Buchstaben WC verknüpft. Daher ist es auch einfach sich diese Nummer zu merken. 


5. Petitionen zu Ruftoiletten in den einzelnen Bundesländern

Gem. den o.a. Problemen, der nicht Einhaltung von Menschenrechten, sind in allen 16 Bundesländern  am 18.03.2024 entsprechende Petitionen eingereicht worden incl. der bundesweiten Rufnummer 1192.

Die Texte sind entsprechend den Vorgaben angepasst worden.

 

Es liegen schon einige Eingangsbestätigungen vor.

Hier werden die öffentlichen Petitionen aufgeführt. Mit dem Button kommt man direkt zum Text der Petition und kann diese unterstützen, man muss nicht in dem Bundesland wohnen.

Es wäre schön, wenn viele diese Petitionen unterstützen würden.

Herzlichen Dank.

veröffentlichte Petition aus Schleswig-Holstein:



veröffentlichte Petition aus Rheinland-Pfalz



veröffentliche Petition aus Bremen



6. Lösungen im Schienen Individual System (Thema I)

Im Schienensystem können entsprechende Fahrzeuge angeboten werden. Es können auch die oben aufgeführten Fahrzeuge im System fahren. Es müssen dafür keine neuen Fahrzeuge angeschafft werden. 

 

Die Fahrzeuge können angefordert werden wie oben beschrieben über die Nummer 1192. Die Kunden steigen ein und fahren ggf. zu einem ruhigen und sicheren Ort. Anschließend wählt der Kunde sein Ziel und steigt aus. Das Fahrzeug fährt anschließend autonom zum Reinigungszentrum.

Die Toilettenfahrzeuge können 7*24 Stunden an jeder Haltestelle im gesamten System angefordert werden. Eine geringe Gefahr für eine missbräuchliche Nutzung, Verschmutzung und Beschädigung bleibt, wie bei allen heutigen Fahrzeugen und öffentlichen Räumen. Die Abrechnung erfolgt mit dem Grenzenlosen Europäischen Ticketsystem siehe Thema II.