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der Konzepte Ia bis IX finden Sie hier:
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Stellen Sie sich eine Welt vor, in der die lebenswichtigen Ökosysteme unserer Erde gesetzlich vor den schwersten Schäden geschützt sind.
Das ist die Vision hinter dem Ökozid-Konzept: einen verbindlichen Rechtsrahmen zu schaffen, um zerstörerische Praktiken zu unterbinden und die natürliche Welt und unser aller Zukunft zu schützen.
JM 10.09.2025
Studierende der Pazifischen Inseln kämpfen gegen den Klimawandel.
Wie alles begann, hier die Geschichte:
JM 10.09.2025
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 (Klimaschutzgesetz <KSG>) über die nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen.
Das von der Bundesregierung beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 bedarf ergänzender Maßnahmen, um das nationale Klimaziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu erreichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
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