Thema IX Leitlinie Fuß- und Radwegmarkierungen


Inhalt dieser Seite:

  1. Basis und Rechtsgrundlage für alle die am Straßenverkehr teilnehmen §1 StVO
  2. Beschreibung der Auswirkungen der heutigen Verhältnisse zu Fuß- und Radverkehr
  3. Markierungen sollten einheitlich, sicher und verständlich - für alle Straßen, für alle Menschen.
  4. Warum eine Leitlinie?
  5. Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen (Download)
  6. Folien aus der Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen
  7. Rechtliche Grundlagen
  8. Ziel

JM 23.06.2025


1. Basis und Rechtsgrundlage für den Verkehrsbereich §1 StVO

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


2. Beschreibung der Auswirkungen der heutigen Verhältnisse zu Fuß- und Radverkehr

In Deutschland haben wir immer noch sehr viele Unfälle mit Todesfolge.

(Im Jahr 2024:  2.780 Verkehrstote, 50.300 Schwerverletzte und 363.000 Verletzte)

Wir haben viele Regeln:

  • die Straßenverkehrsordnung,
  • die Verwaltungsvorschriften zur StVO,
  • viele Gerichtsurteile und
  • die FGSV (Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen) mit den Richtlinien, ERA, EFA, RAST06, RAL usw.

Alles ist hauptsächlich auf die Leichtigkeit des motorisierten Verkehrs ausgerichtet.

Das Beste wäre,

wir könnten auf beiden Seiten der Straßen 2,50 m breite Fußwege und 2,50 Meter breite Radwege bereitstellen.

Aber es muss auch Platz geben für Notfallfahrzeuge, den ÖPNV und die Müllfahrzeuge.


3. Markierungen sollten einheitlich, sicher und verständlich - für alle Straßen, für alle Menschen.

Unsere Städte und Gemeinden sind geprägt von einem Flickenteppich aus Fuß- und Radwegen. Es fehlt oft an durchgängigen, sicheren und klar markierten Wegen für nicht-motorisierte Verkehrsteilnehmer. Gleichzeitig steigen Unfallzahlen und Konflikte – vor allem an Kreuzungen und Einmündungen.

 

Diese Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen zeigt einfache und schnell umsetzbare Lösungen, um bestehende Straßen sicherer, übersichtlicher und gerechter zu gestalten – ohne großen baulichen Aufwand.


4. Warum eine Leitlinie?

Die heutige Verkehrsplanung ist noch immer stark auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet. Dabei ist klar:

Radfahrerinnen, Fußgängerinnen, Kinder, Senior*innen und mobilitätseingeschränkte Menschen brauchen sichere Wege – nicht als Ausnahme, sondern als Standard.

Unsere Leitlinie basiert auf geltendem Recht (StVO, Verwaltungsvorschriften, FGSV-Richtlinien) und bietet ergänzende Lösungen, wo bestehende Regeln Lücken lassen oder zu unklar sind.


5. Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen (Download)

Inhalt und Ziele der Leitlinie:

Acht Lösungen für typische Problemstellen im Rad- und Fußverkehr

  • Anwendung z. B. bei:
    • Kreuzungen & Kreisverkehren
    • Einmündungen
    • Haltestellen & schmalen Straßen
  • Berücksichtigung von Barrierefreiheit und Sicherheitsabständen
  • Standardisierte Piktogramm Größen und Markierungen
  • Beispiele und Fotos aus der Praxis
Download
Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen
Diese Leitlinie gibt Hinweise wie schneller auf unseren Straßen die Fuß- und Radwege besser markiert werden können.
Leitlinie Fuß- und Radwegmarkierungen V0
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6. Folien aus der Leitlinie für Fuß- und Radwegmarkierungen

Folien aus der Leitlinie, die einige Probleme für den Fuß- und Radverkehr darstellen und dir nun gelöst werden können. ausreichend breite und selbstständige Radwege sind hier nicht aufgeführt. Es sollten aber die Kreuzungen überprüft und ggf. angepasst werden.

Beschreibung einer einheitlichen Lösung für Kreuzungen.

Größe und Lage der Piktogramme in Bezug auf die 1,50 m Abstandsregeln.



Radwege sollen im Bereich der Haltstellen immer auf der Straße geführt werden.

Markierung auch innerhalb des Kreisverkehrs anlegen.



7. Rechtliche Grundlagen

 

Alle vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich an den geltenden Vorschriften oder schließen dokumentierte Lücken – insbesondere im Sinne von § 1 StVO („gegenseitige Rücksicht“) und dem Grundsatz der Sicherheit für alle.

Grundsätzlich sind alle rechtlichen Regeln einzuhalten, unter Berücksichtigung einer sicheren Führung aller Beteiligten im Straßenverkehr, auch wenn sie keinen Führerschein oder ähnliche Ausbildung haben, wie z.B. Kinder und ältere Menschen.

8. Ziel

 

Markierungen müssen nicht teuer sein – aber sie müssen eindeutig sein.
Einheitliche Markierungen sind der Schlüssel für mehr Sicherheit, Orientierung und Vertrauen im Straßenraum – für alle Verkehrsteilnehmer, unabhängig von Alter, Sprache oder Fahrkenntnis.



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